20.11.2024, von Jörg Ertelt
Bis zum 19.01.2027 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Wirtschaftsakteure weiterhin. Deshalb muss die Konformität von Maschinen zur Maschinenrichtlinie weiterhin bescheinigt werden, wenn Maschinen auf dem Markt der EU erstmalig bereitgestellt oder für den Eigengebrauch in Betrieb genommen werden sollen.
Ab 20.01.2027 gilt dann für Wirtschaftsakteure die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die am 29.06.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlich wurde und 20 Tage später in Kraft getreten ist. Vor der Inkraftsetzung musste die Maschinenverordnung allerdings korrigiert werden, weil sie falsche Gültigkeitsdaten enthalten hat. Daraus resultierte die erste, nicht rechtsverbindliche, konsolidierte Fassung: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1230.
Was ist es Wert, zur Maschinenverordnung angemerkt zu werden?
War es das? Natürlich nicht. Aber auf dem Deutschen Kongress für Maschinensicherheit 2025 am 25. und 26. März 2025 in Frankfurt am Main erfahren Sie mehr über Maschinenverordnung und weitere spannende Themen.
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