Kongress-Tag 01 | 05. März 2024

Der erste Tag ist gefüllt mit spannenden Vorträgen zu aktuellen Themen aus dem Bereich Maschinensicherheit. Die Vorträge finden zum Teil in parallelen Foren statt. Ein Wechsel zwischen den Foren ist möglich. Nehmen Sie wichtige Erkenntnisse, Anregungen und Impulse mit in Ihren beruflichen Alltag. Am Abend erwartet Sie eine interessante Abendveranstaltung mit viel Raum zum Netzwerken!

09:00

Check-In & Begrüßungskaffee

10:00

Begrüßung

Dr. Arun Kapoor, Kongressleiter, Rechtsanwalt und Partner, Noerr Partner­schafts­gesellschaft mbB

10:10

KEYNOTE

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Die wesentlichen Neuerungen und Einblicke in das Gesetzgebungsverfahren

Dr. Michael Ottmann, Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik - ZLS, Teamleiter „Notified Body“ in allen Richtlinien-/ Verord­nungsbereichen nach ProdSG

Die neue EU-Maschinenverordnung ist Mitte 2023 veröffentlicht worden.

  • Wie war der Entstehungsprozess?
  • Was hat sich geändert?
  • Was ist seitdem passiert?

Die neue Maschinenverordnung wurde Mitte 2023 veröffentlicht. Einige Bedingungen für das Inverkehrbringen von Maschinen haben sich geändert – vieles ist aber auch gleich geblieben. Darüber hinaus sind teilweise andere oder neue Verfahren vor der Anbringung der CE-Kennzeichnung erforderlich, obwohl eine Maschine aus technischer Sicht unverändert sicher ist. Erfahren Sie in dieser Keynote von Dr. Ottmann, was sich seit der Veröffentlichung der Maschinenverordnung geändert hat.

10:50

Die digitale Betriebsanleitung nach der neuen Maschinenverordnung:
ein Schritt vor und einer zurück. Geht auch ein bisschen mehr?

Dieter Gust, Selbstständiger Trainer und Berater für Technische Dokumentation, GustDesign und Dr. Arun Kapoor, Kongressleiter, Rechtsanwalt und Partner, Noerr Partner­schafts­gesellschaft mbB

  • Was erlaubt die neue Maschinenverordnung und was nicht?
  • Welche Digitalformate sind zulässig?
  • Welche Risiken übernehmen Hersteller, wenn Sie nur noch digitale Betriebsanleitungen ausgeben?
11:30

Kaffee & Snacks | Fachausstellung und Erfahrungsaustausch

Beginn der parallelen Foren I + II

Das Prinzip ist einfach. Es finden immer zwei Vorträge parallel statt und Sie haben die Wahl!
So können Sie Ihr individuelles Kongress-Programm Zusammenstellen. Ein Wechsel zwischen den Foren ist möglich!

12:00

FORUM I: Harmonisierte Normung unter der neuen Maschinenverordnung – Was tun, wenn die Normen fehlen?

Dipl.-Ing. (FH) Michael Loerzer, Managing Director Regulatory Affairs Specialist, Globalnorm GmbH

  • Wie das Thema „Konformitätsvermutung“ bei der Anwendung harmonisierter Normen zu verstehen ist
  • Welche Handlungsempfehlungen es zur aktuellen EU-Veröffentlichungspraxis harmonisierter Normen gibt
  • Wie diese Auswirkungen die neue EU-Maschinenverordnung betreffen

Aktuell gibt es eine ganze Reihe von bereits ratifizierten harmonisierten Normen, die bislang nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht sind und somit keine Vermutungswirkung auslösen. Zudem müssen wegen der neuen Maschinenverordnung mehr als 800 Normen theoretisch angepasst werden. Der Vortrag gibt einen aktuellen Überblick über die Situation und wie Maschinenhersteller hiermit umgehen sollen.

FORUM II: SBOM oder die Abhängigkeitshölle auch für Maschinen

Martin Steinleitner, Partner, Syliom Unter­nehmens­beratung & CTO, International Institute of Obsolescence Management - IIOM

  • Was ist eine SBOM (Software Bill of Materials)?
  • Warum braucht es eine SBOM?
  • Warum kann eine SBOM die neue Maschinenverordnung unterstützen?
  • Wer sollte sich um eine SBOM bemühen?

Die neue Maschinenverordnung beinhaltet Anforderungen zu Cybersecurity, weitere Anforderungen für autonome und ferngesteuerte Maschinen sowie KI Anwendungen im Bereich der Sicherheit. Für alle diese Elemente ist Software notwendig, die zum Teil im Unternehmen geschrieben, zum Teil zugekauft und zum Teil als Open-Source eingesetzt wird. Warum ein sorgfältiges Auseinandersetzen mit diesen Themen für die Unternehmen wichtig ist und zunehmend wichtiger wird, beleuchtet der Vortrag von Martin Steinleitner.

12:30

Möglichkeit zum Wechsel zwischen den Foren

12:40

FORUM I: Anforderungen an die Cybersicherheit von Maschinen – Empfehlungen zur praktischen Umsetzung

Bernd Gehring, Area Manager Industrial Security , ditis Systeme

  • Warum benötigen Unternehmen Cybersecurity?
  • Rechtliche und normative Anforderungen
  • Was müssen Unternehmen tun? Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen?

FORUM II: Was kommt nach der Implementierung von Security Maßnahmen? Schwachstellen Management

Dipl.-Ing. (BA) Frank Eberle, Fachverantwortlicher für Produkt-Security, Pilz GmbH & Co. KG

  • Cyber Resilience Act
  • Software Bill of Material
  • Supply Chain Security
  • Schwachstellen-Management

Durch steigende Komplexität und Kostenbewusstsein kommen in der Entwicklung von Safety-Komponenten vermehrt Software-Komponenten von Fremdherstellern zum Einsatz. Im Gegensatz zur Safety unterliegt Security einer hohen Dynamik. Schwachstellen werden durch Sicherheitsforscher aufgedeckt oder etablierte Maßnahmen und Algorithmen verlieren durch neue Kenntnisse ihre Wirkung. Diesem Umstand muss durch das Erstellen einer Software Bill of Materials (SBOM) und dem Etablieren eines Schwachstellen-Monitorings und -Managements Rechnung getragen werden.

13:10

Mittagessen | Geführte Tour durch die Fachausstellung | Möglichkeit zum Wechsel zwischen den Foren

14:30

FORUM I: Nachträgliche Risikobewertung von Maschinenkomponenten nach der RAPEX-Methode

Joachim Bischof, Leitung Corporate Product Compliance,
Festo SE & Co. KG und Markus Werthschulte, Corporate Product Compliance, Festo SE & Co. KG

  • RAPEX-Risikobewertung vs. Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100
  • Adressaten der nachträglichen Risikobewertung im Maschinenbau
  • Zulässige und unzulässige Rückschlüsse aus dem Ergebnis der Risikobewertung

Joachim Bischof und Markus Werthschulte werden am Beispiel der Festo SE & Co. KG einen Erfahrungsbericht geben, wie man sich in einem Unternehmen diesem Thema annähern kann und welche Aspekte es dabei zu betrachten gilt. Sie werden aufzeigen auf welche Schwierigkeiten aufgrund von Unklarheiten man stoßen kann, für die das Unternehmen eine eigene begründete Vorgehensweise definieren muss.

FORUM II: Wesentliche Veränderung von Maschinen – Was genau regelt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Jörg Ertelt, Geschäftsführer, CE-AKADEMIE

  • Eine kurze Einführung in das Thema im Zusammenhang mit CE-Rechtsvorschriften
  • Die Legaldefinition „Wesentliche Veränderung“ und deren pragmatische Umsetzung
  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit der Maschinenrichtlinie, dem Blue Guide und dem BMAS- und BG RCI-Interpretationspapier

Ziel des Vortrages von Jörg Ertelt ist die Beantwortung der Frage, wie mit Veränderungen an Maschinen ab dem 20. Januar 2027 umzugehen ist. Zur Beantwortung der Frage werden die Voraussetzungen erläutert, die zu einer Prüfung auf eine wesentliche Änderung führen. Anschließend werden die Kriterien beleuchtet, anhand derer entschieden werden kann, ob eine Änderung wesentlich ist oder nicht. Last not least werden die Konsequenzen aufgezeigt, die sich aus der jeweiligen Entscheidung ergeben.

15:10

Möglichkeit zum Wechsel zwischen den Foren

15:20

FORUM I: Das neue Recht auf Reparatur – was gilt für Maschinen?

Tarek Martin El Hawi, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) / Senior Legal Counsel, ZVEI e.V.

  • Ökodesign-Anforderungen für Verbraucherprodukte
  • Repair first – Vorrang der Reparatur im Rahmen der Gewährleistung
  • Anknüpfungspunkte in der EU-Maschinenverordnung

Tarek Martin El Hawi gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu Ökodesign-Anforderungen sowie zum Thema „Recht auf Reparatur“. Danach werden die aktuellen (legislativen) Entwicklungen in diesem Bereich sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene dargestellt. Schließlich soll den Teilnehmern durch die Verknüpfung mit anderen Rechtsakten (wie z.B. der neuen EU-Maschinenverordnung) ein ganzheitliches Bild in diesem unübersichtlichen Bereich vermittelt werden.

FORUM II: Integration der Sicherheit bei Maschinen

Dipl.-Ing. Rudolf Bültermann, Experte für Maschinensicherheit , TÜV SÜD Industrie Service GmbH

  • Von der Idee zur Systembeschreibung
  • Weiter zur Risikoidentifikation
  • Über die Risikominderung
  • Zur Validierung für eine Konformitätserklärung mit gutem Gewissen

Rudolf Bültermann möchte in seinem Vortrag Wege aufzeigen, wie frühzeitig mit der Integration von Sicherheit begonnen werden kann und wie geeignete Werkzeuge helfen können, Risiken bereits in der Planungsphase zu minimieren. Dabei geht er auch auf die Wirksamkeit unterschiedlicher Minderungsansätze ein.

15:50

Kaffee & Snacks | Fachausstellung und Erfahrungsaustausch

16:30

Rechtliche Chancen und rechtliche Risiken: KI im Maschinen- und Anlagenbau

Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner, Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

  • Sabotage und Haftung
  • Arbeitsschutz und Unterweisung
  • KI-Compliance und Nachfolgeregelung

Statement von Prof. Dr. Klindt: „Vor lauter Reden über KI-Risiken sollten wir nicht vergessen, welche großartigen Chancen das für die europäische Industrie bietet!“

17:15

Zusammenfassung des 1. Kongresstages / Q&A-Runde

Dr. Arun Kapoor, Kongressleiter, Rechtsanwalt und Partner, Noerr Partner­schafts­gesellschaft mbB

18:30

EINLADUNG ZUM GEMEINSAMEN ABENDESSEN — SEIEN SIE UNSER GAST!

Vortragshighlight mit Marc Gassert

Nicht das Anfangen wird belohnt, sondern das Durchhalten

Marc Gassert analysiert die „TOOLBOX“ der Selbstdisziplin, macht sie für jeden zugänglich und hilft so das eigene Potential voll auszuschöpfen. Er veranschaulicht in einem lebhaften Vortrag seinen unverstellten Blick auf asiatische Weisheiten:
Voller Inspiration. Tiefgründig. Spannend. Reich an Bildern.