- angrenzendes Recht
- Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler
- Maschinen nach Anhang 1 A/B
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist nicht mehr nur an Hersteller, sondern auch an weitere Marktakteure adressiert (Anpassung an den NLF). Die Aufnahme neuer Technologien, die Digitalisierung, der Anhang der Hochrisikomaschinen und die damit einhergehenden Konformitätsbewertungsverfahren eröffnen für alle Beteiligten neue Wege. Die sich daraus ergebenden Pflichten haben auch Auswirkung auf das Handeln der Marktüberwachungs- und Arbeitsschutzbehörden. Erfahren Sie die Details aus erster Hand von dem Richtlinienvertreter Maschinenrichtlinie beim ZLS Thomas Kirsch.