Kongress-Programm

17. – 18. März 2026 in Frankfurt am Main

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  • Die neue EU-Maschinenverordnung legt strenge Anforderungen an die Konstruktion sowie den Inverkehrbringungsprozess von Maschinen fest, um die Sicherheit und Gesundheit der Benutzer zu gewährleisten. So fordert die Verordnung eine umfassende Risikobewertung, die Berücksichtigung von Sicherheitsfunktionen sowie die Einhaltung technischer Normen. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte diesen Sicherheitsanforderungen entsprechen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Zudem sind klare Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten vorgesehen, um Transparenz und Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Das Ziel besteht darin, ein hohes Schutzniveau für die Nutzer zu erreichen und gleichzeitig den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu fördern. Doch reicht hierfür die EU-Maschinenverordnung allein aus? Erfahren Sie mehr dazu in der Keynote von Thomas Kirsch!
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    PLENUM - Raum BERLIN 1-3

  • - Wer haftet wie, wenn Maschinen fehlerhaft auf den Markt kommen?
    - Wer ist für fehlerhafte Daten, Software und KI-Anwendungen verantwortlich?
    - Welche Verschärfungen kommen durch die neue Produkthaftungsrichtlinie auf die Unternehmen zu?

    In seinem Vortrag gibt Herr Dr. Kapoor einen Überblick über die Rechtsgrundlagen der Produkthaftung für Maschinen. Insbesondere wird er in diesem Zusammenhang auch auf die Konsequenzen fehlerhafter Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) eingehen.
    Where
    PLENUM - Raum BERLIN 1-3

  • - Situation in der Normung und Relevanz zur Konformitätsbewertung
    - Umstellung der Konformitätserklärung und Kennzeichnung
    - Digitale Betriebsanleitung worauf zu achten ist!
    - Cybersecurity ist keine „Rocket Science“

    Aus der alten in die neue Welt … ist wirklich alles anders? Dieser Beitrag von Dirk Heeren wirft ein Licht auf die wirklich relevanten und versteckten Herausforderungen bei der Umstellung der Konformitätsbewertung nach der neuen Maschinenverordnung und gibt eine praktische Anleitung, wie Sie Ihre Prozesse erfolgreich umstellen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu erreichen und zum Stichtag auf alles vorbereitet zu sein – insbesondere bei Projektverzug.
    Forum I
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    PLENUM - Raum Berlin

  • - Risikobasierter Ansatz der EU-KI-Verordnung
    - Hochrisikoklassifizierung von KI-Systemen
    - Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme

    Mit der Veröffentlichung der EU-KI-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union wurde ein zentraler Meilenstein für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Europa erreicht. Die Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen und basiert auf einem risikobasierten Ansatz: Je nach potenziellen Auswirkungen auf Sicherheit und Grundrechte werden KI-Anwendungen in Risikokategorien eingestuft. Für Hochrisiko-KI-Systeme, wie sie häufig im Bereich der Maschinensicherheit zum Einsatz kommen, gelten besonders strenge Anforderungen, beispielsweise in Bezug auf Transparenz, Datenqualität, Risikomanagement und menschliche Aufsicht. Ziel der Verordnung ist es, einen Ausgleich zwischen technologischer Innovation und dem Schutz von Menschenrechten und Sicherheit zu schaffen. Der Vortrag beleuchtet die zentralen Inhalte der KI-Verordnung, ihre Bedeutung für die Maschinensicherheit sowie die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung.
    Forum II
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    Raum Frankfurt 2

  • - Maschinensicherheit und Arbeitsschutz – ein Praxisbericht
    - Einkauf von Maschinen versus Eigenbau
    - Umsetzung der neuen Maschinenverordnung als Betreiber

    Wie hat sich die Sicherheit von Maschinen auf dem Markt in den letzten 20 Jahren verändert? Welche Erkenntnisse gibt es im Umgang mit Maschinenherstellern? Welche Herausforderungen ergeben sich für ein Unternehmen, das selbst zum Hersteller von Maschinen wird? Mehr dazu erfahren Sie im Vortrag von Georg Hoffmann zur Umstellung von der MRL auf die MVO aus Betreibersicht.
    Forum I
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    PLENUM - Raum Berlin

  • - Zusammenhang zw. Gesamtsicherheit von Maschinen (CE) und funktionaler Sicherheit (Sicherheitsfunktionen)
    - Ableiten der notwendigen Sicherheitsfunktionen
    - Spezifizieren der Sicherheitsfunktionen
    - Verifizieren und Validieren der Sicherheitsfunktionen
    - Erstellen von Benutzerinformation zu Sicherheitsfunktionen
    Forum II
    Where
    Raum Frankfurt 2

  • - Welche Bauteile sind betroffen?
    - Wie funktioniert die Marktüberwachung
    - Welches Zulassungsverfahren findet Anwendung

    Indien veröffentlicht Quality Control Orders, mit denen es den Marktzugang reguliert. Betroffen sind interne und externe Produktionsstätten. Unter anderem sind Maschinen, deren Baugruppen und Bauteile im Anwendungsbereich genannt. Zusammen mit elektrischen Ausrüstungsteilen werden sie in der Omnibus Technical Regulation (OTR) 2024 geregelt. Die IS-Normen, A-, B- und C-Normen sind derzeit deckungsgleich mit EU-, ISO- und IEC-Normen, die auf die EU-MVO und die EG-MRL Anwendung finden. Es handelt sich um eine verpflichtende Drittstellenzulassung. Mehr dazu erfahren Sie im Vortrag von Joachim Bischof.
    Forum I
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    PLENUM - Raum Berlin

  • - Übersicht über die Neuerungen und Änderungen gegenüber der derzeitig gültigen Normenfassung
    - Wie verhält sich der Normenentwurf zu den Anforderungen an die Cybersecurity gem. Maschinenverordnung 1.1.9 Schutz gegen Korrumpierung?
    - Wie können die Anforderungen in die Risikobeurteilung integriert werden?
    - Der Anhang ZA und die Maschinenverordnung Anhang III

    Im Zuge der Umschreibung der zur Maschinenrichtlinie harmonisierten Normen auf die neue EU-Maschinenverordnung muss auch die Sicherheitsgrundnorm EN ISO 12100 zur sicheren Maschinenkonstruktion durch Risikobeurteilung und -minderung überarbeitet werden. In dem Vortrag erläutert Jörg Ertelt die Änderungen und Neuerungen und betrachtet ihre Auswirkungen auf die Risikobeurteilung.
    Forum II
    Where
    Raum Frankfurt 2

  • - Chancen & Potenziale – Was bedeutet KI für den Arbeitsschutz?
    - Daten- und Risikoanalyse als Grundlage der Unfallprävention?
    - Arbeitsschutz als Innovationspartner?

    Im November 2025 jährt sich die Veröffentlichung von ChatGPT zum dritten Mal und im Jahr 2027 werden sowohl die EU-KI-Verordnung als auch die EU-Maschinenverordnung vollständig in Kraft getreten sein. Der Vortrag von Dr. Sebastian Felz möchte diese Zeitmarken nutzen, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und die Frage zu stellen, welche Rolle KI im Arbeitsschutz spielt bzw. spielen wird. Es sollen Best Practices vorgestellt und rechtliche Herausforderungen identifiziert werden.
    Forum I
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    PLENUM - Raum Berlin

  • - Inhaltliche Anforderungen aus der neuen Maschinenverordnung zum Schutz gegen Korrumpierung
    - Aufbau und Inhalte des Normentwurfs prEN 50742
    - Anwendung und praktische Umsetzung – so gelingt die Maschinensicherheit und Konformität

    Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 stellt Unternehmen ab dem 20.01.2027 klare Anforderungen zum Schutz gegen Korrumpierung – ein Thema, das zunehmend sicherheitsrelevant wird. Der Vortrag zeigt praxisnah, wie sich diese Vorgaben mithilfe des Normenentwurfs prEN 50742 umsetzen lassen. Dabei werden sowohl die inhaltlichen Anforderungen als auch der Aufbau der Norm verständlich vermittelt. Im Fokus des Fachbeitrages von Phoenix Contact steht die Frage, wie Maschinenkonzepte zukunftssicher und konform gestaltet werden können, um rechtzeitig auf die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen zu reagieren. Die prEN 50742 erweist sich dabei als Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung und zur Gewährleistung der Maschinensicherheit.
    Forum II
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    Raum Frankfurt 2

  • Fachlich geführter Rundgang zu den Partnerständen des Deutschen Kongresses für Maschinensicherheit 2025

  • - Umgang mit Verzögerungen im Normungsprozess
    - Reform der Normungsverordnung
    - Neue EuGH-Rechtsprechung zur Normung (Malamud-Urteil)
    - Zugang zu Normen

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen der technischen Normung befinden sich derzeit im Wandel. Die geplante Reform der Normungsverordnung und die aktuelle EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache Malamud werfen grundlegende Fragen zur Transparenz und Zugänglichkeit von Normen auf. Der Fokus des Vortrags von Rechtsanwältin Luca Laura Hartmann liegt insbesondere auf dem Umgang der Unternehmen mit Verzögerungen im Normungsprozess und dem kostenfreien Zugang zu Normen.
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    PLENUM - Raum Berlin

  • Als perfekten Abschluss eines erfolgreichen Kongresstages laden wir Sie zu einer Reise durch Frankfurt ein mit spannenden Entdeckungstouren und hessischen Spezialitäten - Seien Sie unser Gast! Die Abendveranstaltung des Deutschen Kongresses für Maschinensicherheit findet am Ende des ersten Veranstaltungstages am 17. März 2026 ab 18 Uhr statt.

  • 1. Wolkenkratzertour: Bei dieser Tour erleben Sie das Bankenviertel von Frankfurt, spazieren entlang der Hochhäuser und durch die Straßenschluchten von „Mainhattan“ und besichtigen den Main Tower. Von der Aussichtsplattform aus haben Sie einen wunderschönen Blick auf das bei Nacht beleuchtete Frankfurt.

    2. Spektakuläre Fälle der Frankfurter Kriminalgeschichte: Die Tour führt durch die echte Kriminalgeschichte der Stadt und geht dem Verbrechen auf die Spur.

  • Nach einer spannenden "Krimi- oder "Wolkenkratzer-Tour" durch Frankfurt verbringen wir gemeinsam den Abend in einer der ältesten Apfelweingaststätte in Frankfurt und geniessen in gemütlichen Atmosphäre die traditionelle hessische Küche und Getränke! Führen Sie gute Gespräche, lernen Sie interessante Menschen kennen, vertiefen Sie Kontakte, treffen Sie alte Freunde und Bekannte.

  • - Verkürzte Risikobeurteilung vs. dreistufiger iterativer Prozess der Risikobeurteilung: Unterschiede und Vorgehensweise
    - Erläuterung am Beispiel von elektrischen Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräten gem. EN 61010-x und eine C-Norm im Maschinenbau
    - Umsetzung der verkürzten Risikobeurteilung mit der neuen Funktion „Produktnorm erfüllt“, exemplarisch dargestellt anhand der Software WEKA Manager CE
    - Vor- und Nachteile und Grenzen der verkürzten Risikobeurteilung

    Im Workshop unter der Leitung von Jörg Ertelt erfahren Sie, wie trotz reduzierter Durchführungszeiten bei der Risikobeurteilung regulatorische Anforderungen eingehalten werden können. Anhand von Beispielen aus der EN 61010-x und einer C-Norm im Maschinenbau wird die verkürzte Risikobeurteilung praxisnah dem klassischen iterativen Prozess gegenübergestellt. Ein Schwerpunkt liegt auf der softwaregestützten Risikobeurteilung: Hier wird gezeigt, wie die neue Funktion „Produktnorm erfüllt“ in der Software WEKA Manager CE die Umsetzung erleichtert. Chancen, Grenzen und Anwendungsbereiche werden gemeinsam kritisch diskutiert.
    Workshops
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    Raum Berlin

  • - Welche Risikobewertung braucht man wann und wofür?
    - Was ändert sich nach RAPEX?
    - Wie führt man eine Safety-Gate-Risikobewertung durch?

    Wenn Maschinen im Feld Probleme verursachen, stellt sich schnell die Frage, welche Korrekturmaßnahmen ergriffen werden sollten. Entscheidungsgrundlage hierfür ist eine nachträgliche Risikobewertung. Die bislang angewandte RAPEX-Methode wurde durch das EU-Schnellwarnsystem „Safety Gate” ersetzt, um einen schnellen, europaweiten Informationsaustausch über gefährliche Produkte zu gewährleisten. Erfahren Sie in diesem Workshop unter der Leitung von Dr. Arun Kapoor, wie eine Safety-Gate-Risikobewertung durchgeführt wird und wie deren Ergebnisse juristisch zu interpretieren sind.
    Workshops
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    Raum Frankfurt 2

  • - Welchen neuen Anforderungen müssen wir ab 2027 genügen?
    - Wir benötigen neue Prozesse, um konform gemäß der neuen Maschinenverordnung und des Digitalen Produktpasses (DPP) zu liefern.
    - Was sollten wir heute oder morgen schon vorbereiten?
    - Wie aufwändig wird es werden, wie teuer?

    Große Veränderungen stehen den Technischen Redakteur/-innen ins Haus – oder doch nicht? Finden wir es gemeinsam heraus! Wir analysieren in diesem zweistündigen Workshop unter der Leitung von Prof. Dr. Thiele die Use Cases der Teilnehmer/-innen, gleichen sie mit den gesetzlichen Vorgaben ab und entwickeln Szenarien und Prozesse, mit denen sich diese Vorgaben effizient und effektiv erfüllen lassen. Im Anschluss sollte jeder einschätzen können, welche Vorbereitungen im Dokumentationsalltag zweckmäßig sind.
    Workshops
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    Raum Frankfurt 1

  • Let’s talk! Das Konzept ist einfach – und wirkt: Sie stellen Ihre Fragen, unsere Expertinnen und Experten liefern die Antworten! Nutzen Sie die Gelegenheit, sich direkt mit unseren Fachleuten rund um das Thema Maschinensicherheit auszutauschen und Ihre individuellen Fragen zu stellen. Dieses interaktive Format fördert den gezielten Wissenstransfer und lebendigen Erfahrungsaustausch – effektiv, praxisnah und inspirierend! Ihre Fragen können Sie bereits im Vorfeld und direkt vor Ort während des Kongresses einreichen – unsere Expertinnen und Experten greifen sie im CE-Talk auf und beantworten sie umfassend.
    CE-Talk

  • - Welche Art von KI ist für die Anwendung der EU-Verordnung Maschinen relevant?
    - Welche Auswirkungen gibt es bei der Konformitätsbewertung?
    - Was bilden Stand der Technik und verfügbare Normen ab?
    - Wo kann die Reise hingehen?

    Thomas Kraus zeigt, welche Art von Künstlicher Intelligenz (KI) von den Bestimmungen der EU-Maschinenverordnung erfasst wird. Die Vorgaben der neuen Verordnung schaffen Rahmenbedingungen für die Konformitätsbewertung, die in der Praxis zeitkritisch sein können. Die Maschinenverordnung antizipiert Entwicklungen durch neue Technologien. Wie weit ist jedoch der Stand der Technik? Welche Lösungsmöglichkeiten bieten verfügbare Normen und welche Normen erfassen dieses Thema?
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    PLENUM - Raum Berlin


Kongress-Informationen

Deutscher Kongress für Maschinensicherheit
17. – 18. März 2026 – in Frankfurt am Main

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