Kongress-Programm

25. – 26. März 2025 in Frankfurt am Main
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  • Tag 1


  • Tag 2


  • - angrenzendes Recht
    - Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler
    - Maschinen nach Anhang 1 A/B

    Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist nicht mehr nur an Hersteller, sondern auch an weitere Marktakteure adressiert (Anpassung an den NLF). Die Aufnahme neuer Technologien, die Digitalisierung, der Anhang der Hochrisikomaschinen und die damit einhergehenden Konformitätsbewertungsverfahren eröffnen für alle Beteiligten neue Wege. Die sich daraus ergebenden Pflichten haben auch Auswirkung auf das Handeln der Marktüberwachungs- und Arbeitsschutzbehörden. Erfahren Sie die Details aus erster Hand von dem Richtlinienvertreter Maschinenrichtlinie beim ZLS Thomas Kirsch.
    Where
    Raum BERLIN

  • - Binnenmarktrecht im Vergleich zu den USA und China
    - Worauf ist bei der Vertragsgestaltung zu achten?
    - Was sind die Besonderheiten der Normung in den USA und China?

    Beim Export von Maschinen wird häufig verkannt, dass das Binnenmarktrecht mit dem Ansatz der Herstellereigenverantwortung, dem Konformitätsvermutungsprinzip bei Anwendung harmonisierter Normen und der EU-Konformitätserklärung in dieser Form einzigartig und auf die Europäische Union beschränkt ist. In Drittstaaten wie den USA und China gelten andere Marktzugangsvoraussetzungen und auch die Normungsstruktur ist differenziert zu betrachten.
    Where
    Raum BERLIN

  • - Umgang mit der Betriebsanleitung
    - Überlegungen zu unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen
    - Umgang mit Anforderungen an Cybersicherheit und KI

    Forum I
    Where
    Raum BERLIN 1-2

  • - Maschinenverordnung - wenn Erwartungen nicht erfüllt werden
    - Wesentliche Neuerungen der ISO 13849-1:2023
    - Was kann Funktionale Sicherheit leisten und was nicht?

    Der Beitrag von Otto Görnemann präsentiert eine kritische Überprüfung der „Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen“ der neuen Maschinenverordnung (MVO) und weist auf mehrdeutige und widersprüchliche Anforderungen zur funktionalen Sicherheit hin, von denen einige möglicherweise zu gefährlichen Situationen und sogar zu Unfällen führen können. Der Beitrag erläutert auch die Neuerungen der ISO 13849-1 (die bereits vor dem ersten Entwurf der MVO entstanden sind). Darüber hinaus untersucht der Beitrag die Auswirkungen der neuen Verordnung auf die europäische und internationale Normung im Bereich der Maschinensicherheit und einer möglichen Revision der ISO 13849-1.
    Forum II
    Where
    Raum BERLIN 3

  • - Maschinensicherheit und Arbeitsschutz – ein Praxisbericht
    - Einkauf von Maschinen versus Eigenbau
    - Umsetzung der neuen Maschinenverordnung als Betreiber

    Georg Hoffmann beleuchtet in seinem Vortrag, wie sich die Sicherheit in den letzten 20 Jahren der Maschinen auf dem Markt verändert hat. Die Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den Maschinenherstellern und die Herausforderungen für ein Unternehmen, das selbst zum Maschinenhersteller wird, stehen im Mittelpunkt seines Vortrags.
    Forum I
    Where
    Raum BERLIN 1-2

  • - Übersicht zur Künstlichen Intelligenz
    - Möglichkeiten und Risiken der künstlichen Intelligenz
    - Notwendigkeit vertrauenswürdiger KI
    - Aspekte einer vertrauenswürdigen KI

    Der Vortrag von Prof. Dr. André Steimers, renommierter Experte für Künstliche Intelligenz (KI) und Funktionale Sicherheit, gibt einen kurzen Überblick über das Gebiet der Künstlichen Intelligenz einschließlich konkreter Anwendungsbeispiele, welche das große Potential des Gebietes veranschaulichen. Er wird jedoch auch anhand des aktuellen Unfallgeschehens auf die Risiken dieser Technologie eingehen und aufzeigen welche Aspekte einer sogenannten vertrauenswürdigen KI existieren, die über die bekannten Elemente funktional sicherer Systeme hinausgehen.
    Forum II
    Where
    Raum BERLIN 3

  • Fachlich geführter Rundgang zu den Partnerständen des Deutschen Kongresses für Maschinensicherheit 2025

  • - Maschinenverordnung (MVO) und EN ISO 12100: Eine sinnvolle Kombination bei der Durchführung der Risikobeurteilung?
    - MVO, EN ISO 12100 und Künstliche Intelligenz: Was tun?
    - MVO, EN ISO 12100 und ISO/TR 22100-4: Cybersecurity by Design

    Jörg Ertelt wird in seinem Vortrag zunächst erläutern, warum der weit verbreitete Ansatz der gefährdungsorientierten Vorgehensweise bei der Risikobeurteilung nicht die erste Wahl ist. Darauf aufbauend wird er mögliche Vorgehensweisen bei der Risikobeurteilung im Zusammenhang mit KI und Cybersecurity vorgestellen.
    Forum I
    Where
    Raum BERLIN 1-2

  • - Welche Anforderungen gelten für Batterien?
    - Welche Umsetzungsfristen gelten für die Anforderungen?
    - Was müssen die verschiedenen Wirtschaftsakteure beachten?

    Die neue Batterieverordnung (EU) 2023/1542 regelt den gesamten Lebenszyklus einer Batterie. Die Regelungen sind umfangreich und komplex. Der Vortrag von Gunther Kellermann geht auf die Anforderungen an die verschiedenen Batteriearten und die damit verbundenen Umsetzungsfristen ein. Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Pflichten der Wirtschaftsakteure näher erläutert.
    Forum II
    Where
    Raum BERLIN 3

  • - Vorstellung der Konformitätsbewertungsverfahren
    - Zusammenhang mit Anhang I
    - KI - Was bedeutet das für Sicherheitsfunktionen?
    - Kann KI geprüft werden?
    - Cybersicherheit, was bedeutet das und wie kann das geprüft werden?

    Rudolf Bültermann wird in seinem Vortrag einleitend die verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren kurz vorstellen. Über den Anhang I, insbesondere Teil A, möchte er die Brücke zur KI schlagen und in Abstimmung mit den anderen Vorträgen wichtige Punkte zur KI darstellen und dann zu der Frage „Kann man KI prüfen?“ überleiten. Rudolf Bültermann wird dann abschließend auf das Thema im Kontext der Cybersicherheit eingehen.
    Forum I
    Where
    Raum BERLIN 1-2

  • - Neue Anforderungen der Ökodesign-Verordnung im Überblick
    - Aktuelle und absehbare betroffene Produktgruppen
    - Einbindung des Digitalen Produktpasses (DPP)

    Der Vortrag von Tarek Martin El Hawi (ZVEI) beleuchtet den aktuellen Sach- und Umsetzungsstand der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR). Nach einer Einführung in die Thematik wird die künftige Relevanz der neuen Anforderungen für die verschiedenen Produktgruppen und insbesondere die Maschinenhersteller erläutert. Außerdem sollen den Teilnehmern die Potentiale nähergebracht werden, die sich durch die Einbindung des Digitalen Produktpasses (DPP) ergeben.
    Forum II
    Where
    Raum BERLIN 3

  • - Anpassung an den New Legislative Framework
    - Neue sicherheitstechnische Anforderungen an Maschinen
    - Formale Anforderungen und Stolperfallen

    Where
    Raum BERLIN

  • Ob als Ebbelwei oder Stöffche, der Apfelwein ist das Frankfurter Nationalgetränk. Bei einem Rundgang von „Hibbdebach nach „Dribbdebach“ erfahren Sie alles über seine Geschichte, Tradition und Herstellung. Abgerundet wird die Tour durch einen Umtrunk mit Frankfurt Köstlichkeiten in einem typischen Apfelweinlokal in Alt-Sachsenhausen.

  • Im Anschluss an die Führung verbringen wir den Abend gemeinsam in einer der ältesten Apfelweinwirtschaften Frankfurts und genießen in gemütlicher Atmosphäre traditionelle hessische Speisen und Getränke! Gute Gespräche führen, interessante Menschen kennen lernen, Kontakte vertiefen, alte Freunde und Bekannte treffen. Wir freuen uns darauf.
    Where
    Apfelweingaststätte Dauth-Schneider

  • - Überblick über die Cybersecurity-Anforderungen der Maschinenverordnung und Normen zur Cybersecurity
    - Überblick über harmonisierte Normen und andere Normen zur Cybersicherheit
    - Risikobeurteilung und Cybersecurity: Wer, wann und vor allem wie? Erläuterung am Beispiel einer Maschine, die jeder Autofahrer kennt. Exemplarische Durchführung der Risikobeurteilung mit der Software WEKA Manager CE
    - Zusammenfassung und Ergebnispräsentation

    In diesem Workshop wird unter der Leitung von Jörg Ertelt ein Konzept zur Durchführung der Risikobeurteilung im Zusammenhang mit Cybersicherheits-Anforderungen an Maschinen erarbeitet. Der grobe Rahmen ist bereits vorgegeben. Dessen ungeachtet soll das Für und Wider dieses Rahmens diskutiert werden, damit die Teilnehmer ein Gespür für diesen speziellen Aspekt der Risikobewertung entwickeln können.
    Workshops
    Where
    Raum BERLIN 1

  • - Was bedeutet Produkthaftung bei einem Arbeitsunfall mit Personenschaden?
    - Welche individuellen strafrechtlichen Risiken bestehen für die verantwortlichen Personen?
    - Wer ist für wofür verantwortlich und wie funktioniert die vertikale und horizontale Pflichtendelegation im Unternehmen?

    Im Workshop unter der Leitung von Dr. Arun Kapoor wird anhand eines fiktiven Fallbeispiels erarbeitet, welche rechtlichen Konsequenzen sich für Hersteller und Betreiber von Maschinen im Falle eines Arbeitsunfalls ergeben können. Darüber hinaus werden die individuellen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken der verantwortlichen Personen unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Delegationsstrukturen beleuchtet.
    Workshops
    Where
    Raum BERLIN 2

  • Gemeinsame Erarbeitung von Antworten auf zentrale Fragen:
    - Zuständigkeit für die Software Supply Chain
    - Klare Verantwortlichkeiten zur Erfüllung der Maschinenverordnung
    - Etablierte Prozesse zur Problembearbeitung und Lösungsfindung
    - Vertragsgestaltung mit Software-Lieferanten im Hinblick auf die Verordnung
    Ausarbeitung anhand von Beispielen, was Best Practices sind und worauf Unternehmen besonders achten sollten.

    Die neue Maschinenverordnung bezieht Software-Sicherheit mit ein und widmet sich insbesondere der Cybersecurity. Neben den Einflussfaktoren aus dem klassischen Maschinenbau werden rechtliche und normative Anforderungen formuliert, die auch aus der Perspektive der Software-Lieferkette betrachtet werden müssen. Dies gilt sowohl für den Betrieb als auch für die Herstellung. Software besteht in der Regel aus Modulen, die entweder zugekauft oder als Open Source verwendet werden. Der Workshop unter der Leitung von Martin Steinleitner wird sich insbesondere mit dem Aspekt der Lieferkette befassen, um Antworten zu erarbeiten.
    Workshops
    Where
    Raum BERLIN 3

  • Das Prinzip ist einfach und effektiv: Let's talk: Erörtern Sie gemeinsam mit den Experten individuelle Fragen rund um das Thema Maschinensicherheit. Dieses interaktive Format der Wissensvermittlung und des Erfahrungsaustausches ist besonders effektiv und wird Sie begeistern!
    CE-Talk
    Where
    Raum BERLIN

  • - Neues Haftungsregime für Hersteller nach der europäischen Produkthaftungsrichtlinie
    - Digitale Transformation und Produktsicherheit
    - ESG – ein Thema für den Maschinen- und Anlagenbau?

    Where
    Raum BERLIN


Kongress-Informationen

Deutscher Kongress für Maschinensicherheit
25. – 26. März – in Frankfurt am Main

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